Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechtes beraten wir Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in allen dienst-und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Wir sind hier bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs sowie Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen und ähnliches außergerichtlich und gerichtlich tätig. Weiterhin beraten und gestalten wir bei der Umsetzung von Umstrukturierung sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich bei Betriebsübergängen. Auch sind wir gerade bei der grenzüberschreitenden Beratung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig.