Kosten und Vergütung
Gerichtliche Verfahren werden, soweit sich der Gerichtsort in Deutschland befindet, aufgrund einer Honorarvereinbarung nach Stundensatz oder –soweit keine Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Basis des Streit- oder Gegenstandswerts abgerechnet.
Gerichtliche Verfahren mit einem Gerichtsort in Österreich werden nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz auf Basis des Streit- oder Gegenstandswerts abgerechnet, wobei sich der Anwalt bei der Abrechnung nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz vorbehält, je nach Aufwand nach Einzelleistungen oder nach dem Einheitssatz abzurechnen.
Vorgerichtliche Vertretungen und Beratungen werden auf Grundlage einer Honorarvereinbarung berechnet.