Rechtsanwalt Mag.iur.
Michael Köllner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (AGT)
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland (Rechtsanwaltskammer München)
und in Österreich (Rechtsanwaltskammer Wien)
Lebenslauf
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau
- Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und University of Wales/Cardiff (GB)
- Diploma in Legal Studies 1990
- Referendarexamen 1993
- Rechtsanwaltssozietät Cabinet d’avocat Ranke in Paris (F) 1993/1994
- Assessorexamen 1996
- Rechtsanwalt in der Kanzlei Pflanzl & Kollegen in Salzburg (A)
- Berufsbegleitendes Studium an der Universität Salzburg (A) 1997-2001
- Magister der Rechtswissenschaften (A) 2001
- Von 2001 bis 2014 Partner der Kanzlei Pflanzl & Köllner in München
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
- Seit 2014 Partner der Kanzlei KPR Köllner & Partner Rechtsanwälte mbB
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer München und Rechtsanwaltskammer Wien
- österreichische bankwissenschaftliche Vereinigung e.V.
- Deutsch- österreichische Juristenvereinigung e.V.
- Export-Club Bayern e.V. – Vereinigung für die Wirtschaft
Tätigkeitsfelder
- deutsches und österreichisches Bank- und Kapitalmarktrecht
- deutsches und österreichisches Handels- und Gesellschaftsrecht
- deutsches und österreichisches Zivil- und Erbrecht
- Recht der Unternehmensnachfolge einschließlich Stiftungen
Rechtsanwalt Köllner studierte an der Universität Passau sowie mit einem ERASMUS-Stipendium als Austauschstudent 1 Jahr an der University of Wales, wo er ein Diploma in Legal Studies im englischen Recht erwarb. Nach dem Erwerb des ersten Staatsexamens war Rechtsanwalt Köllner sechs Monate in einer deutsch-französischen Wirtschaftskanzlei in Paris tätig. Nach dem Referendariat und dem 2. Staatsexamen und der Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München arbeitete er von 1997 bis 2001 in Salzburg/Österreich in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei sowohl im Bereich des Vertragsrechtes als auch forensisch. Parallel dazu studierte Rechtsanwalt Köllner berufsbegleitend an der Universität Salzburg österreichisches Recht und beendete dieses Studium im Jahr 2001 mit dem Magister der (österreichischen) Rechtswissenschaften.
Im Jahr 2001 gründete er zusammen mit einem österreichischen Partner ein Büro in München. Seit 2002 ist Rechtsanwalt Köllner auch mit einem Büro in Wien vertreten. Im Jahr 2014 war er Gründungspartner der Kanzlei KPR Köllner & Partner Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Köllner ist nach Erwerb der Zulassungsvoraussetzung auch in die Liste der österreichischen Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen, sodass er sowohl in Deutschland vor allen Amts/Land- und Oberlandesgerichten, als auch in Österreich vor allen Gerichten einschließlich des österreichischen obersten Gerichtshofes (OGH) die Interessen seiner Mandanten vertreten kann.
Rechtsanwalt Köllner wurde zudem wegen seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in den Gebieten des Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrechtes von der Rechtsanwaltskammer München die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ und „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen. Er ist außerdem zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Köllner liegt im deutschen und österreichischen Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im deutschen und im österreichischen Zivil- und Erbrecht und der Unternehmensnachfolge einschließlich Stiftungen.